Rechtliche Informationen

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zur Einstellung von Jugendlichen

Facts:

  • Vorraussetzung: Vollendung des 15. Lebensjahres und der Schulpflicht
  • Arbeitszeit <18 Jahren: Höchstens 8 Std/pro Tag bzw 40 Std/pro Woche
  • Pause: 30 Min Pause ab einer Tagesarbeitszeit von mehr als 4,5 Std - die Pause muss nicht bezahlt werden.
  • Überstunden: verboten - sollten trotz Verbotes Überstunden geleistet werden: Zuschlag von 50%. Zeitausgleich ist nach vorheriger Absprache auch möglich.
  • Arbeitsverbot: zwischen 20:00 und 06:00 Uhr
  • Nachtruhe: 12 Std durchgehend
  • Sonn- und Feiertagsarbeit: verboten (ausser Gastgewerbe)
  • Wochenfreizeit: pro Woche eine ununterbrochene von zwei Kalendertagen - wobei einer dieser Tage der Sonntag sein muss.

Ausnahmen:

  • Arbeitszeit: >16-Jährige dürfen bis 23 Uhr arbeiten
  • Sonntagsarbeit: im Gastgewerbe erlaubt - dafür müssen aber zwei andere zusammenhängende Kalendertage freigegeben werden
  • >18 Jährige: Geltung des Arbeitszeitgesetzes



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Öffnungszeiten
Mo-Fr: 12:00-17:00 Uhr

Ferienöffnungszeiten:
Mo-Fr: 10:00-14:00 Uhr