Rechtliche Informationen

zur Einstellung von Jugendlichen
Facts:
- Vorraussetzung: Vollendung des 15. Lebensjahres und der Schulpflicht
- Arbeitszeit <18 Jahren: Höchstens 8 Std/pro Tag bzw 40 Std/pro Woche
- Pause: 30 Min Pause ab einer Tagesarbeitszeit von mehr als 4,5 Std - die Pause muss nicht bezahlt werden.
- Überstunden: verboten - sollten trotz Verbotes Überstunden geleistet werden: Zuschlag von 50%. Zeitausgleich ist nach vorheriger Absprache auch möglich.
- Arbeitsverbot: zwischen 20:00 und 06:00 Uhr
- Nachtruhe: 12 Std durchgehend
- Sonn- und Feiertagsarbeit: verboten (ausser Gastgewerbe)
- Wochenfreizeit: pro Woche eine ununterbrochene von zwei Kalendertagen - wobei einer dieser Tage der Sonntag sein muss.
Ausnahmen:
- Arbeitszeit: >16-Jährige dürfen bis 23 Uhr arbeiten
- Sonntagsarbeit: im Gastgewerbe erlaubt - dafür müssen aber zwei andere zusammenhängende Kalendertage freigegeben werden
- >18 Jährige: Geltung des Arbeitszeitgesetzes














